Kreditvergabe an Auszubildende

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Wie funktioniert eigentlich die Kreditvergabe an Auszubildende? Junge Leute müssen sich für dieses Thema interessieren, wenn sie finanziell auf eigenen Füßen stehen möchten. Schließlich kommen alsbald die ersten großen Ausgaben auf sie zu, beginnend beim Führerschein über das erste Auto und die erste Wohnung bis zum ersten selbst finanzierten Urlaub mit der Freundin. So viel Geld kann ein Azubi weder beiseite legen noch in früheren Jahren vom Taschengeld gespart haben, auch die Oma kann und will nicht immer helfen. Daher ist in bestimmten Situationen die Kreditvergabe an Auszubildende, von der man schon gehört hat, ganz sicher das Mittel der Wahl.

Kreditvergabe an Auszubildende: Was denken sich eigentlich die Banken?

Die jungen Menschen müssen wissen, dass der nette Bankberater von nebenan in geschäftlicher Hinsicht bestimmten Reglements unterworfen ist, nämlich beispielsweise den europäischen Basel III und IV Richtlinien, die das Risikomanagement von Banken regeln. Da das ein Lehrling hier nicht im Einzelnen lesen will und der Platz dafür ohnehin nicht reicht, sei nur so viel gesagt, dass Banken an Personen mit einem Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze ein Darlehen nur vergeben, wenn die Antragsteller einen guten Bürgen beibringen. Das betrifft fast immer auch die Kreditvergabe an Auszubildende, denn diese verdienen in den seltensten Fällen ein Lehrlingsentgelt über der Pfändungsfreigrenze (aktuell 1.049,99 Euro für eine alleinstehende Person). Doch das ist nicht der einzige Aspekt bei der Kreditvergabe an Auszubildende, denn die Bank kalkuliert natürlich, ob der Kreditnehmer das Darlehen aus seinem Einkommen auch tilgen könnte.

Alternativen Kreditvergabemöglichkeiten für Auszubildende

Doch es gibt zu den Banken einige Kreditalternativen für Auszubildende. Wer den Führerschein finanzieren will, kann hierzu vertrauensvoll bei seiner Fahrschule anfragen, die auch eine Kreditvergabe an Auszubildende zum Zweck der Führerscheinfinanzierung arrangiert. Für reine Barkredite kämen noch die P2P-Portale infrage, auf denen private Anleger an private Kreditnehmer Geld verleihen. Hier kann es unter Umständen eine bürgschaftsfreie Kreditvergabe an Auszubildende geben.

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